Impressum
Kontaktadresse:
Robotronic AG
Riedhofstrasse 65
8408 Winterthur
Schweiz
Vertretungsberechtigte Personen
Michael Weber
Handelsregistereintrag
Eingetragener Firmenname: Robotronic AG
Nummer: CHE-113.707.888
Mehrwehrtsteuernummer
CHE-113.707.888
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Urheberrechte
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Datenschutz
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der Robotronic AG
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der ROBOTRONIC AG (AGB) gelten für jeden Liefervertrag mit der ROBOTRONIC AG (nachfolgend ROBOTRONIC genannt). Die aktuellste Fassung ist auf www.robotronic.ch publiziert. Sie treten an die Stelle sämtlicher bisherigen AGB und setzen diese damit ausser Kraft.
Diese AGB gelten für Verträge zwischen ROBOTRONIC und juristischen Personen, respektive Einzelfirmen.
Der Vertrag ist mit der schriftlichen Bestätigung der ROBOTRONIC, dass sie die Bestellung annimmt (Auftragsbestätigung) abgeschlossen. Offensichtliche Irrtümer in unserem Angebot oder in der Auftragsbestätigung, Schreib- und Rechenfehler, berechtigen oder verpflichten weder den Käufer noch ROBOTRONIC. Der Vertrag kommt nur so zustande, wie er ohne diesen Irrtum oder diese Fehler zustande gekommen wäre. Die AGB der ROBOTRONIC sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Sie haben Vorrang vor den Einkaufsbedingungen des Kunden, ungeachtet jeglicher gegenteiliger Klauseln in dessen Einkaufsbedingungen. Sämtliche den vorliegenden AGB widersprechende Vertragsmodalitäten müssen schriftlich zwischen ROBOTRONIC und dem Kunden vereinbart werden, um Gültigkeit zu erlangen.
Die vorliegenden AGB wurden im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausgearbeitet. Für den Fall von Gesetzesänderungen sowie von unvorhergesehenen Ereignissen, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferungen erheblich beeinträchtigen werden die AGB durch ROBOTRONIC entsprechend angepasst.
2. Umfang der Lieferungen und Leistungen
Die Lieferungen und Leistungen von ROBOTRONIC sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt. Leistungen welche dort nicht ausdrücklich zugesichert sind, namentlich Dokumentation, Programmierung, Customizing, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung, gehören nicht zum Leistungsumfang.
ROBOTRONIC behält sich das Recht vor, zu jedem beliebigen Zeitpunkt und ohne Vorankündigung an sämtlichen Produkten Verbesserungen vorzunehmen, soweit diese keine Preiserhöhungen bewirken. Angebote haben, wenn nicht anderweitig schriftlich festgehalten, eine Gültigkeit von 3 Monaten ab Erstellungsdatum.
3. Prospekte und technische Unterlagen
Sämtliche Preise, Angaben und Charakteristika in den Katalogen, Prospekten, technischen Merkblättern, Onlineshop www.robotronic.ch/shop/ und anderen Dokumenten stellen unverbindliche Informationen dar und gelten unter keinerlei Umständen als bindendes Angebot.
4. Preise, Verpackung
Die Preise gelten ohne Verpackung ab Werk ROBOTRONIC, ausschliesslich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Kosten für Verpackung und Fracht sind im Preis nicht enthalten und werden als Auftragsnebenkosten separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Verlangt der Kunde eine bestimmte Versendungsart oder wird die Ware per Express oder Nachnahme versandt, so gehen die dadurch entstandenen Kosten ebenfalls zu Lasten des Kunden.
Die Produkte von ROBOTRONIC werden für den Transport verpackt. Die Verpackung geschieht in der üblichen Form und gewährleistet den Transport der Waren unter optimalen Bedingungen. Die Verpackung wird vom Versender nicht zurückgenommen.
Sämtliche Steuern, Gebühren, Kosten und Versicherungen gehen zu Lasten des Kunden. Für Lieferungen ins Ausland auch die Kosten für technische Kontrollen sowie eventuelle aus der Einhaltung einer ausländischen Gesetzgebung entstehende Kosten zu Lasten des Kunden.
5. Lieferung
Die Lieferung erfolgt mit der Bereitstellung der Ware zum Transport ab Werk ROBOTRONIC. ROBOTRONIC ist in für den Kunden zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
Die im Onlineshop bestellten Produkte werden ausschliesslich an eine Adresse in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein geliefert und fakturiert.
Unter Vorbehalt anderer schriftlicher Vereinbarungen sind die Liefer-fristen unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Bestätigung des Auftrags durch ROBOTRONIC, dem Erhalt der eventuell bei Vertragsabschluss festgelegten Anzahlung durch den Kunden. Sämtliche Änderungen eines Auftrags nach Vertragsschluss führen zu einer angemessenen Verlängerung der vorgesehenen Lieferfrist.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
Falls ROBOTRONIC einen schriftlich vereinbarten, verbindlichen Liefertermin nicht einhalten kann, wird der Kunde hiervon umgehend in Kenntnis gesetzt. Sämtliche Ansprüche des Kunden aus Lieferverzug sind ausgeschlossen.
ROBOTRONIC ist in den folgenden Fällen rechtmässig von sämtlichen Verpflichtungen, insbesondere im Hinblick auf die Lieferzeiten, freigestellt:
für den Fall, dass der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht respektiert; für den Fall, dass die vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Materialien oder Informationen nicht rechtzeitig eintreffen;
für den Fall höherer Gewalt oder der folgender Ereignisse, die entweder bei ROBOTRONIC oder bei ihren Zulieferern eintreten können: Aussperrung, Streik, Epidemien, Embargos, Unfälle, insbesondere in Verbindung mit der technischen Ausrüstung, grosser Anteil von Ausschuss bei der Produktion, Unterbrechung oder Verspätung beim Transport, Unmöglichkeit der Belieferung und sämtliche anderen, ausserhalb unseres Willens liegenden Ereignisse, die einen vollständigen oder teilweisen Arbeitsausfall bei ROBOTRONIC bei ihren Lieferanten oder Zubringerbetrieben bewirken.
Für den Fall, dass der Kunde die Ware bei ROBOTRONIC nicht abholt beziehungsweise deren Annahme verweigert und die Lieferzeit abgelaufen ist, behält sich ROBOTRONIC das Recht vor, die Ware zu Lasten des Kunden auf Lager zu geben und diesem die Kosten für Transport und Wartung in Rechnung zu stellen. Für den Fall, dass die Verspätung beim Abholen der Ware aus dem Lager von ROBOTRONIC das Datum der Bereitstellung um zwei Wochen überschreitet oder dass der Kunde die Annahme der Lieferung verweigert, behält sich ROBOTRONIC das Recht vor, den Vertrag aufzulösen, den Wiederverkauf der Ware zu organisieren und den Unterschied zwischen dem ursprünglich festgelegten und dem ausgleichenden Preis des Wiederverkaufs einzufordern.
6. Übertragung an Eigentum
ROBOTRONIC bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen, bis sie die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat, hierzu zählt auch die Bezahlung der Montage des Liefergegenstandes.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von ROBOTRONIC erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er ROBOTRONIC mit Abschluss des Vertrages, auf Kosten des Kunden die Eintragung oder Vormerkung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
Für den Fall einer Bezahlung mit Scheck oder einem handelsrechtlichen Papier gilt die Bezahlung erst zum Zeitpunkt der eigentlichen Einziehung als erfolgt. Der Kunde übernimmt ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware auf dem Gelände von ROBOTRONIC und vor ihrer Verladung sämtliche damit im Zusammenhang stehende Risiken. Er verpflichtet sich, die unter Vorbehalt des Eigentumsrechts verkauften Materialien und Produkte auf seine Kosten und im Namen von ROBOTRONIC gegen alle Risiken bis zur vollständigen Zahlung des Verkaufspreises zu versichern.
Für den Fall einer zum festgelegten Fälligkeitsdatum nicht erfolgten Zahlung hat ROBOTRONIC das Recht, die sofortige Herausgabe der Materialien und Produkte auf Kosten des Kunden zu verlangen. Der Verkaufsabschluss gilt zum Zeitpunkt der Herausgabe automatisch als aufgelöst. Die Herausgabe der geforderten Waren an ROBOTRONIC ist für den Kunden mit der Verpflichtung verbunden, die aus der Abwertung und aus der Nichtverfügbarkeit der betroffenen Waren resultierenden Schäden zu ersetzen. Der Kunde kommt ausserdem für die entstandenen Inkassogebühren und für sämtliche weiteren, von ROBOTRONIC nachgewiesenen Schädigungen auf. Ab dem Tag des Erhalts des zwecks Herausgabe aufgesetzten Einschreibens mit Empfangsbestätigung zahlt der Kunde an ROBOTRONIC pro Verzugstag bei Herausgabe eine Strafe von 2% des Preises der nicht gezahlten Materialien und Produkte.
7. Übertragung des Risikos
Soweit schriftlich nicht anders vereinbart gehen Nutzen und Gefahr spätestens mit Abgang der Lieferungen ab ROBOTRONIC Werk auf den Kunden über.
8. Transport
Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Es ist Aufgabe des Kunden, dem Transportunternehmen sämtliche fehlenden und/oder beschädigten Pakete unmittelbar nach der Annahme der Ware anzuzeigen. ROBOTRONIC kann unter keinerlei Umständen für Zerstörungen, Schäden, Verluste und Diebstähle im Zusammenhang mit dem Transport haftbar gemacht werden.
9. Zahlung
Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen sind sämtliche Zahlungen innerhalb 30 Tage nach Rechnungsstellung netto per Kassa und ohne Skontoabzug am Sitz von ROBOTRONIC, Winterthur, zu leisten. Bei Zahlungsverzug hat ROBOTRONIC Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe des 1,5-fachen Betrags der gesetzlichen Zinsrate in der Schweiz. Dazu bedarf es keiner Mahnung. Die aus welchen Gründen auch immer nicht erfolgte Zahlung für einen Teil oder die Gesamtheit der Ware berechtigt ROBOTRONIC die noch ausstehenden Lieferungen zu unterbrechen und nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Die ROBOTRONIC entstehenden Inkassokosten gehen zu Lasten des säumigen Kunden. Für den Fall des Verkaufs, der Übertragung, der Verpfändung oder der Einlage des Geschäftsvermögens oder des Materials des Kunden in eine Gesellschaft beziehungsweise für den Fall einer zum Fälligkeitsdatum nicht erfolgten Zahlung oder Annahme eines Wechsels, werden auch alle übrigen noch offenstehenden Rechnungsbeträge sofort zur Zahlung fällig, auch wenn das vereinbarte Ziel noch nicht abgelaufen ist.
ROBOTRONIC behält sich das Recht vor, während der Ausführung eines Geschäfts Garantien für die Zahlung und die vorschriftsmässige Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des Kunden anzufordern oder die Bearbeitung der laufenden Aufträge auszusetzen, falls ROBOTRONIC ernsthaft befürchten muss, dass die Zahlungen nicht vollständig oder rechtzeitig geleistet werden.
Eine schriftlich vereinbarte Anzahlung wirft keinerlei Zinsen zu Gunsten des Kunden ab.
Der Kunde darf Zahlungen nur zurückhalten oder gegen unsere Forderungen aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. Mängel
Die ROBOTRONIC steht dafür ein, dass sie die erforderliche Sorgfalt anwendet und dass ihre Produkte und Dienstleistungen die zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind Fehler und Störungen, die die ROBOTRONIC nicht zu vertreten hat. Wie natürliche Abnutzung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, von der Spezifikation abweichende Installation, ungeeignete Betriebsmittel, Störungen durch andere Maschinen und Anlagen, instabile Stromversorgung, besondere klimatische Verhältnisse oder ungewöhnliche Umgebungseinflüsse.
11. Gewährleistung
Für unsere Artikel übernehmen wir für den Zeitraum von 12 Monaten oder 4000 Betriebsstunden, eine Gewährleistung für Herstellungs- und Materialfehler. Für Ersatzteile gilt eine Gewährleistungsfrist von 3 Monaten wenn die 12 Monate Gewährleistungsfrist des Artikels bereits abgelaufen ist.
Die Gewährleistungsfrist beginnt ab dem vorstehend definierten Datum der Bereitstellung und gilt unter normalen Betriebs- und Wartungsbedingungen. Die Gewährleistung bezieht sich lediglich auf das von ROBOTRONIC gelieferte Material und besteht ausschliesslich gegenüber dem Kunden.
Mängelrügen sind ROBOTRONIC unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt der Ware, für verborgene Mängel spätestens 3 Tage nach Entdecken schriftlich anzuzeigen.
Die Garantie beschränkt sich nach Wahl von ROBOTRONIC auf die Reparatur oder den Umtausch ab Werk von sämtlichen durch ROBOTRONIC als schadhaft anerkannten Teilen. Die Reparatur- bzw. Ersatzarbeiten werden in der Regel in den Werkstätten von ROBOTRONIC ausgeführt, nachdem der Kunde auf seine Kosten die schadhaften Teile zwecks Reparatur oder Umtausch an ROBOTRONIC retourniert hat.
Sämtliche weitergehenden Ansprüche aus Mängelhaftung sind ausgeschlossen. ROBOTRONIC kann unter keinen Umständen für aus der Reparatur oder dem Ersatz entstehende Personen- oder Sachschäden haftbar gemacht werden.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen:
für Verschleissteile, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur
Schadensminderung trifft und dem Lieferanten die Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
Bei Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, Missachtung der technischen Spezifikationen, übermässiger Beanspruchung, Überbelastung des Materials, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von ROBOTRONIC ausgeführter Bau-, Montage- und Installationsarbeiten sowie infolge anderer Gründe, die ROBOTRONIC nicht zu vertreten hat, bei Schäden verursacht durch den Einsatz sämtlicher Produkte, bei denen es sich nicht um Originalteile handelt und
die mit bzw. an einem Produkt der ROBOTRONIC verwendet, montiert oder darin integriert worden sind.
12. Informationspflicht des Kunden
Der Kunde hat ROBOTRONIC rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen, sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit diese von Bedeutung sind. ROBOTRONIC lehnt jegliche Haftung infolge von fehlenden Informationen seitens des Kunden ab. Es ist Sache des Kunden sicherzustellen, dass Spezifikationen bestellter Produkte seinen Anforderungen entsprechen.
13. Musterteile
Allfällig benötigtes Mustermaterial für Auslegung, Anpassung und Inbetriebnahme des Liefergegenstandes oder Produktes, sowie bestehende Normvorschriften, müssen ROBOTRONIC kostenlos und frachtfrei zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden. Wird dieses Material nicht mehr benötigt erfolgt der Rücktransport zum Kunden auf dessen Kosten.
14. Dienstleistungen und Nebenkosten
Für Beratung, Engineering, Instruktion, Störungsbehebung, Service, Tests etc. pro Arbeits-, oder Wartestunde für Applikations-ingenieure und Servicetechniker:
Servicepauschale pro Einsatz/Reparatur: CHF 150.-
Wochentag Normalarbeitszeit 07:00 bis 18:00 Uhr CHF 165.-
Wochentag Randzeiten 18:00 bis 22:00 Uhr, Wochentag Normalarbeitszeit >9 Stunden für die jeweiligen Stunden oder Samstag 07:00 bis 18:00 Uhr Zuschlag 50%
Wochentag Nachtarbeit 22:00 bis 07:00 Uhr für die jeweiligen Stunden, Samstag Randzeiten 18:00 bis 22:00 Uhr oder Sonn- und Feiertag ganztags Zuschlag 100%
Nachtarbeit Samstag, Sonntag sowie Feiertage Zuschlag 150%
Essenspauschale pro Mittags- oder Abendverpflegung CHF 35.-
Übernachtungspauschale pro Übernachtung nach Aufwand
Reisekilometer mit Servicefahrzeug pro km CHF 1.-
Reisekilometer mit anderen Beförderungsmitteln nach Aufwand
Reisezeit pro Stunde CHF 120.-
Nicht erwähnte Kosten nach Aufwand. Jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.
15. Vorarbeiten und Arbeitsbedingungen am Montageort
Der Kunde stellt rechtzeitig alle Einrichtungen zur Verfügung und sorgt für Bedingungen, die für die Montage des Liefergegenstandes und für die einwandfreie Nutzung des Produktes erforderlich sind. Wartezeiten welche durch nicht gewährleisten dieser Bedingung entstehen werden in Rechnung gestellt.
16. Abnahme
Soweit kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, prüft der Kunde alle Produkte und Dienstleistungen, vor Lieferung, selbst. Falls der Kunde keine Abnahme durchführt, unterzeichnet die ROBOTRONIC ein eigenes Abnahmeprotokoll.
Produkte und Dienstleistungen gelten als angenommen, wenn nicht innert sechzig (60) Tagen nach Lieferung eine Mängelanzeige eingeht oder wenn Produkte und Dienstleistungen während mehr als zwanzig (20) Arbeitstagen wirtschaftlich genutzt werden.
17. Stornierung, Reklamationen und Rücksendung
Bei Auftragsstornierung ist die ROBOTRONIC grundsätzlich schadlos zu halten. Beanstandungen im Zusammenhang mit Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind ROBOTRONIC unverzüglich, spätestens jedoch acht (8) Tage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
Rücksendungen sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch die ROBOTRONIC statthaft. Rücksendungen aufgrund Fehlbestellung des Kunden sind grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen können Rücksendungen aufgrund einer Fehlbestellung, mit einer Minderungsgebühr in Höhe von 20% des Warenwertes akzeptiert werden. Die Ware muss frei von sämtlichen Kosten an den Sitz der ROBOTRONIC eingeschickt werden. ROBOTRONIC obliegt die Entscheidung über die Verweigerung der Annahme oder den Umtausch der Artikel. Eine eventuelle Gutschrift erfolgt gegen Abzug einer Bearbeitungsgebühr.
Produkte aus Sonderanfertigung (mit Optionen) oder kundenspezifische Produkte können nicht umgetauscht oder retourniert werden und es werden keine Gutschriften erstellt.
18. Studien, Pläne und Unterlagen
Die von ROBOTRONIC zur Verfügung gestellten Studien und Unterlagen verbleiben in ihrem Eigentum. Sie dürfen unter keinen Umständen kopiert oder an Dritte weitergegeben werden. Die Unterlagen müssen ROBOTRONIC auf einfache Anfrage herausgegeben werden. Diese Dokumente, Studien und Pläne sind ohne anderslautende Vereinbarung für ROBOTRONIC nicht verbindlich. ROBOTRONIC behält sich das Recht vor, an diesen Unterlagen während der definitiven Ausführung des Auftrags sämtliche notwendigen Veränderungen vorzunehmen. In sämtlichen Fällen obliegt es dem Kunden, die ihm von ROBOTRONIC zur Verfügung gestellten Studien, Projekte und Berechnungen auf ihren Inhalt und ihre Übereinstimmung mit den vorgesehenen Anwendungsbestimmungen zu überprüfen. Resultate aus durchgeführten Studien sind theoretische Werte für welche seitens ROBOTRONIC keine Garantie oder Haftung übernommen wird.
19. Haftung
Die ROBOTRONIC haftet im Rahmen Ihrer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschaden, der dem Kunden nachweisbar durch Verschulden der ROBOTRONIC entsteht. Weitere Ansprüche, namentlich für das Verhalten von Hilfspersonen, sind ausgeschlossen. Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn, Datenverlust sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird unter Vorbehalt zwingenden Gesetzrechts wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit der ROBOTRONIC, jedoch gilt er auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen. Im Übrigen gilt dieser Haftungsausschluss nicht, soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.
20. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für sämtliche sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebende Streitigkeiten sind ausschliesslich Schweizer Gerichte am Sitz der ROBOTRONIC in Winterthur zuständig. Für den Fall von Streitigkeiten ist lediglich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und gilt allein der Vertragstext in deutscher Sprache. Die Zahlung mit Wechsel führt zu keinerlei Veränderung oder Ausnahmeregelung von dieser Gerichtsstands Klausel.
Winterthur 2013